Fragen zum Vertrieb?
Für eine erste Orientierung zu bestimmten Sachverhalten empfehlen wir unseren FAQ Bereich zu häufig gestellten Fragen.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen natürlich gern zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!
Digitaler Vertrieb bedeutet, dass die Vermarktung und der Absatz über digitale Vertriebswege erfolgen. Der digitale Vertrieb nutzt in erster Linie das Internet als Vertriebskanal, um mit den Kunden zu kommunizieren, die Leistungen bereitzustellen und Geschäfte abzuwickeln.
Der digitale Vertrieb kann in unterschiedlichen Formen umgesetzt werden. Die mit Abstand am häufigsten genutzte Vertriebsform sind Online-Shops, andere Möglichkeiten ergeben sich durch beispielsweise die Beteiligung in Verkaufsplattformen und Download-Portalen, aber auch durch virtuelle Abonnements oder in speziellen Kampagnen durch Mailings.
In bestimmten Fällen kann man Vertriebsgebiete (länderweise) einschränken. Auch gibt es die Möglichkeit, bestimmte Shops von der digitalen Belieferung auszuschliessen.
Wenn ja, welche Fälle wären das?
Eine nicht exklusive Regelung ist nicht praktizierbar, da es bedeuten kann, dass ein Produkt, wenn es über mehrere Vertriebskanäle angeboten wird, mehrfach in einem Shop wie z.B. itunes angeliefert würde. So etwas muss vermieden werden, da es zu Komplikationen führt. Das ist nicht im Interesse der Shops und auch nicht im Interesse der Vertriebe & Lizenzinhaber.
In bestimmten Fällen kann man Vertriebsgebiete (länderweise) einschränken. Auch gibt es die Möglichkeit, bestimmte Shops von der digitalen Belieferung auszuschliessen.
Dies sind Sonderfälle, die wir als Vertriebsdienstleister aber erst einmal ausschliessen und in Sonderfällen nur mit etablierten B2B Partnern vereinbaren.
Sublizenzieren bedeutet die Weitergabe der Lizenz. Wenn wir als Vertriebsdienstleister für den digitalen Vertrieb einen Titel bei zum Beispiel itunes einstellen, vergeben wir itunes in diesem Fall die Lizenz, diesen Titel zu vervielfältigen bzw. zu verkaufen.
Die Benachrichtigung erfolgt durch den Bericht der Erlöse! Wir bekommen im Fall des Digitalvertrieb die Exklusivität und in diesem Fall bekommt der Lizenzgeber 70% aller Erlöse die wir als exklusiver Lizenznehmer durch Sublizenzierung oder sonstige Verwertung erzielen. Es wird zyklisch eine Abrechnung erstellt, in der sämtliche Erlöse und Verkäufe dokumentiert und aufgeschlüsselt sind. Daraus ergibt sich im Nachhinein auch der Bericht an wen sublizenziert wurde.